1. Erstgespräch
Wir lernen uns persönlich oder telefonisch kennen. Im Gespräch mache ich mir ein erstes Bild von Ihrer Situation. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir optimal zusammenarbeiten.
Wir lernen uns persönlich oder telefonisch kennen. Im Gespräch mache ich mir ein erstes Bild von Ihrer Situation. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir optimal zusammenarbeiten.
Sie erhalten ein perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Alle Mehrwerte und Konditionen werden Ihnen darin glasklar aufgezeigt.
Wir schließen einen Dienstleistungsvertrag, der unserer Zusammenarbeit in allen wichtigen Punkten regelt. Transparenz, Flexibilität und Sicherheit für beide Seiten.
Wir richten unsere Softwaresysteme ein und übernehme Ihre Stamm- und Bewegungsdaten. Nach einem finalen Testlauf beginnt der Routinebetrieb.
Sie stellen uns die nötigen Buchungsbelege und Informationen bereit. Wir erstellen daraus Ihre laufende Buchhaltung und/oder Ihre Lohnabrechnungen *.
Auf Basis Ihrer Buchhaltung erhalten Sie regelmäßig ein auf Sie abgestimmtes Reporting. Zudem arbeiten wir proaktiv an der Optimierung Ihrer Finanzen mit.
Zu Beginn unserer Zusammenarbeit erhalten Sie neben den Vertragsunterlagen auch eine Onboarding-Checkliste. So behalten wir gemeinsam den Überblick und tauschen die notwendigen Informationen effizient untereinander aus. Sie haben die Wahl, ob ich über eine VPN-Verbindung direkt in Ihrem Buchhaltungssystem arbeite (evtl. Einweisung erforderlich), oder ob ich Ihre Daten vom vorigen Buchhaltungsbüro oder Steuerberater in meine Software übernehme. Wenn Sie sich für die Datenübernahme in meine Softwaresysteme entscheiden, vereinbaren wir einen passenden Übernahme-Stichtag. Anschließend erhalten Sie eine Liste der für die Übernahme notwendigen Daten und Unterlagen.
Nach dem Onboarding: Der regelmäßige Datenaustausch wird flexibel und ganz nach Ihnren Wünschen ablaufen: Egal ob per E-Mail, WhatsApp, Upload im Kundenportal oder Abholung bei Ihnen vor Ort. Gemeinsam finden wir den besten Weg. Wichtig ist nur, dass Sie uns die notwendigen Informationen immer zeitgerecht zur Verfügung stellen. Wenn dies sichergestellt ist, garantieren wir die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen.
Alle erbrachten Leistungen werden in der Regel monatlich innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des Folgemonats abgerechnet und sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar. Sie erhalten mit jeder Rechnung eine genaue Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen. Bei statischem Aufwand können gerne auch Pauschalpreise vereinbart werden. Durch die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG, enthalten alle nachfolgend genannten Preise keine Umsatzsteuer.
Finanzbuchhaltung: Die Preise für die Anfertigung und Auswertung Ihrer Finanzbuchhaltung variieren je nach Aufwand zwischen 60,00€ und 120,00€ pro Stunde. Der Aufwand ergibt sich aus der Anzahl der Geschäftsvorfälle und der Qualität der Zuarbeit. Die erbrachten Leistungen werden üblicherweise im 5 Minuten-Takt abgerechnet.
Lohnabrechnung: Die Preise für die Anfertigung von Lohnabrechnungen variieren ja nach Aufwand. Sie beginnen schon ab 10,00€ pro Mitarbeiter und Abrechnung. Der Aufwand ergibt sich aus der Komplexität der Lohnarten, aus branchenabhängigen Besonderheiten und der Qualität der Zuarbeit. Die An-, Ab- und Ummeldungen Ihrer Mitarbeiter werden gesondert pauschal abgerechnet.